Die Zeit der Schwäche ist vorbei!
27.08.2024 05:56

Kann es sein, dass man im Sinn der Rechtslage zur Umsetzung eines EU Beschlusses gegen die Gemeinde kämpfen muss?

Quelle: Plattform Obdachlose (PO)

Das könnte ein Problem werden, auch wenn jetzt nach den Wahlen ein Jeder/eine Jede die Obdachlosenpartei kennt.

Man merkt es aber doch, dass wir es heuer gemeinsam mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen Österreichs (BGÖ) nicht geschafft haben in die Endrunde zu kommen. Also eben nicht auf dem Stimmzettel stehen.

Auch wenn ich seit gestern wieder weiß:

500 Unterstützungserklärungen zu sammeln ist für mich nicht wirklich ein Problem. Wir haben nun 540. Und das innerhalb von 3 Wochen. So das wir, hätten wir dies bei der Wahl zusammengebracht, mit dabei gewesen wären.

Wobei ich bei der Sommeröffnung ja nunmehr hoch gespannt bin. Gespannt bin, weil ich die MA62 darauf aufmerksam machen musste, dass nicht wir darum bitten, dass die Quartiere geöffnet werden, sondern das man sich dort an den Beschluss der Europäischen Plattform für Bekämpfung der Obdachlosen halten soll. Welcher bereits am 21.6.2021 beschloss, dass die Quartiere offen zu halten sind.

Wir daher darum streiten, ob wir den Fall nun beim EUGH einreichen sollen oder nicht. Das Recht daher auf unserer Seite steht.

Und das ist der Punkt:

Man tut wieder einmal so, als wären wir nicht in Ordnung, während dem man einfach das Recht bricht. Denn: Ein Beschluss von allen 27 Staaten ist kein Vorschlag, sondern ein Beschluss. Und der besagt einfach einmal, dass die Quartiere offen zu halten wären.

So das sich das Land Wien, wenn es meint, es wäre nicht zuständig, ganz einfach gegen einen EU-Beschluss stellt.

Wir von der Plattform Obdachlose (PO), vormals Obdachlose in der Politik (ODP) dies einfach nicht zulassen wollen. Dagegen ankämpfen. Und zwar im Sinn der EU. Im Sinn der Rechtslage.

Glaubst Du nicht?

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    27.08.2024 05:56:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 27.08.2024 06:19
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