Das Budapester Memorandum!
01.04.2023 09:50

Die beste Ablenkung, wenn man gegen ein Memorandum verstösst scheint es immer noch zu sein, sich darauf zu berufen. Oder?

Quelle: Institut Für Christliche Forschung (IFCF)

Eigentlich bin ich immer wieder überrascht, liebe Freunde, wenn Deutschland ausgerechnet das Budapester Memorandum ins Rennen schickt, wenn es um deren ungerechtfertigten Waffenlieferungen wie Panzer, also die Kriegsbeteiligung Deutschlands geht, welche die deutsche Außenministerin Baerbock dann auch noch als Kriegserklärung an Russland formulierte, weil es doch genau dieses Budapester Memorandum ist, welches Deutschland ins Unrecht setzt.

Der Vertrag, den man glaubt, dass ich nicht kennen würde, kenne ich schon. Und daher weiß ich auch, was tatsächlich darinnen steht. Nämlich:

Artikel 1 bekräftigt erneut die Verpflichtung (reaffirm commitment) der Signatarstaaten, Souveränität und bestehende Grenzen zu achten und verweist auf die Schlussakte von Helsinki als Grundlage für die Prinzipien der Souveränität, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der territorialen Integrität.
• Artikel 2 bekräftigt erneut die Pflicht (reaffirm obligation) zur Enthaltung von Gewalt und verweist auf die Charta der Vereinten Nationen als Grundlage des Gewaltverbotes.
• Artikel 3 bekräftigt mit nochmaligem Verweis auf die Schlussakte von Helsinki erneut die Verpflichtung, wirtschaftlichen Zwang zu unterlassen, der darauf abzielt, die Ausübung der Souveränität innewohnenden Rechte durch die Ukraine ihren eigenen Interessen unterzuordnen und sich so Vorteile jeglicher Art zu sichern („to refrain from economic coercion designed to subordinate to their own interest[7] the exercise by Ukraine of the rights inherent in its sovereignty and thus to secure advantages of any kind“).
• Artikel 4 bekräftigt erneut die Verpflichtung (reaffirm commitment), unverzüglich den Sicherheitsrat der UN zur Unterstützung der Ukraine einzuschalten, falls diese als Nicht-Nuklearwaffen-Staat und Teilnehmerin des Atomwaffensperrvertrages mit Nuklearwaffen bedroht würde.
• Artikel 5 bekräftigt erneut die Verpflichtung (reaffirm commitment) zur Enthaltung vom Einsatz von Nuklearwaffen gegenüber Nicht-Nuklearwaffen-Staaten, die Teilnehmer des Atomwaffensperrvertrages sind.
• Artikel 6 enthält das Versprechen, sich bei Konflikten zu beraten (will consult).

Das nach Artikel 2 unter keinen Umständen Gewalt gebraucht werden darf. Und wie als Gewalt sollte ich Panzerlieferungen sonst bezeichnen?

Das nach Artikel 3 die NATO den wirtschaftlichen Zwang eines NATO-Beitritts überhaupt nicht hätte fordern dürfen. Sich also die Russen in Ruhe auf das Budapester Memorandum berufen hätten können. Anstatt in der Folge am Donbass eine Kriegsbeteiligung zu wählen.

Das nach Artikel 4 es keine Angelegenheit der einzelnen Mitgliedstaaten dieses Memorandums wäre, den Frieden wieder herzustellen, sondern des UN-Sicherheitsrates.

Und das nach Artikel 6 sämtliche Unterzeichner, also auch Russland, zu Beratungen an einen Tisch zu rufen wären.

Wie gesagt, den Inhalt des Vertrages kenne ich schon. Und das derzeitige Handeln auch. Warum sich diejenigen, die derzeit gerade gegen das Memorandum verstoßen, allerdings ausgerechnet auf dieses berufen? Das verstehe ich nicht!

Ihr?

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    01.04.2023 09:50:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 01.04.2023 09:51
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