Alle Predigtdienste sind gleich? Ja! Aber nicht gleich behandelt!
02.07.2023 08:30

Wie unterschiedlich doch die Betreiber von Predigtdiensten behandelt werden, merkt man dann, wenn man versucht die Sozialen Medien als Predigtplattform zu nutzen

Quelle: Institut Für Christliche Forschung (IFCF)

Eigentlich, liebe Freunde, sollten ja auf der Welt alle Predigtdienste gleichwertig behandelt werden. Weil es ein Grundrecht der allgemeinen Menschenrechte ist, dass wir predigen dürfen. Und dort steht immer und überall.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Steht dort. Und für einen Teil der Kirchen könnte es durchaus gelten. Die Landeskirchen. Oder gar die römisch-katholischen Kirchen. Nicht aber für andere Religionsgemeinschaften. Noch nicht einmal, wenn sie eine Bibelschule, wie das Institut Für Christliche Forschung (IFCF) Sitz: Haskovo/Bulgarien betreiben. Da ist bei Twitter irgendwann Schluss mit lustig. Werden die allgemeinen Menschenrechte einfach eingeschränkt.

Nicht weil man irgendeine andere Religionsgemeinschaft in deren Posts gestört hätte. Nein, es werden einem das Absetzen von eigenen Posts untersagt. Mit der Behauptung, man wäre eine Maschine.

Wobei ich allerdings Twitter hierbei nicht zu hart hernehmen möchte. Denn: Es könnte mit gutem Gewissen erklären, dass es sich bei diesem Sozialen Medium durch nur um eines handelt, dass so agiert. Was stimmt. Selbiges kannst Du beinahe bei sämtlichen Sozialen Medien erleben.

Wenn Du eine Kleinkirche und nicht eine der Landeskirchen bist. Dann sind Artikel 1 und 2 der allgemeinen Menschenrechte sehr schnell vergessen.


Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Solidarität)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.



Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Seltsam!

Findest Du nicht?

Übrigens: Ich verstehe Elon Musk, wenn er bei neuen Accounts nicht mehr als 300 posts, bei älteren 600 posts und bei verifizierten 6000 posts haben will, wie dies in unserem Fall zu tragen kommt, ist mir allerdings unklar. Wir haben noch keine 300 Predigten. Und wir posten auch nicht, wie von Manchen behauptet, automatisch, sondern wir posten alles was wir posten mit der Hand.

Informationen zu diesem Artikel
  • Erstellt von: OMPastorPeitl
    Kategorie: Allgemein
    02.07.2023 08:30:00 Uhr

    zuletzt bearbeitet: 02.07.2023 12:12
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